AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines
Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der Läden der LAI beruhen ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Alle Angebote sind freibleibend bis zum endgültigen Abschluss. Bestellungen sind für die LAI verbindlich, soweit sie diese bestätigt oder durch die Übersendung der Ware diese erfüllt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Lieferung und Abholung
Lieferung und Abholung erfolgen nach mündlichem, fernmündlichem oder schriftlichem Auftrag. Die Abhol- bzw. Lieferadresse wird bei Auftragserteilung vereinbart.

Mehrkosten durch nachträgliche Änderung seitens des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

Die LAI wird sich bemühen, hinsichtlich der Art der Lieferung sowie des Anfahrtsweges, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist eine Verbringung der Räumlichkeiten nicht möglich, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“.

Die LAI haftet nicht für Schäden an der Ware oder auf dem Grundstück, die dadurch entstehen, dass sie auf ausdrücklichen Kundenwunsch nicht LKW-taugliche Wege befahren muss.

Abgeholte Ware (Spenden) gehen in unser alleiniges Eigentum über, ohne dass es hierzu einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf.

Gerät der Käufer mit der Abnahme länger als 14 Tage in Verzug, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Erfüllung des Vertrages verlangen. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers werden zusätzliche Anlieferungs-/Abholkosten nach Aufwand verlangt.

Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Liefer- bzw. Abholfrist durch die LAI ist der Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Liefer-bzw. Abholpflicht.

III. Berechnung
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, es gilt jeweils die in unseren Betriebsräumen aushängende, bei Vertragsabschluss aktuelle Preisliste bzw. Preisauszeichnung.

IV. Höhere Gewalt
Für höhere Gewalt - als solche gelten die Umstände der Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können -suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

V. Zahlung
Rechnungen der LAI für Lieferungen und Leistungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar ein netto Kasse.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatzes berechnet.

Wir behalten uns vor für Waren und/oder Dienstleistungen, Vorauskasse oder Sicherheiten zu verlangen.

Die LAI behält sich ausdrücklich die Ablehnung von Schecks und Wechsel vor. Wird ein vom Käufer ausgestellter Scheck von dem bezogenen Institut nicht eingelöst, egal aus welchen Gründen, ist die LAI berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen und alle daraus resultierenden Kosten zu berechnen.

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

VI . Gewährleistung

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Waren, technische Angaben und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

Bei dem Kauf von Gebrauchtwaren gewährt die LAI die gesetzliche Gewährleistung, insofern die Schäden die üblichen Abnutzungs- und Gebrauchsspuren übersteigen. Nutzungsminderungen und Mängel, die bereits im Kaufvertrag aufgeführt sind, unterliegen keiner Gewährleistung, da diese bereits im Kaufpreis berücksichtigt wurden und Bestandteil des erworbenen Artikels darstellen.

Der Käufer hat die gekaufte oder gelieferte Ware unverzüglich bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen.

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, bei Gebrauchtwaren unmittelbar gegenüber dem Lieferpersonal, bei Neuwaren, wenn Sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich, unter Beifügung von Belegen, erhoben werden. Andernfalls gilt die Ware als akzeptiert.

Die Gewährleistungspflichten beschränken sich nach der Wahl der LAI auf Ersatzlieferungen, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Voraussetzung für eine Wandlung ist die Vorlage des Kaufvertrages und des Zahlungsbeleges. Bei Mängeln, die der Käufer zu vertreten hat, ist sie zu keiner Gewährleistung verpflichtet. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der LAI zurückgesandt werden.

VII. Schadensersatz
Die LAI haftet bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung besteht nur, soweit der Schaden die Leistung der Versicherung übersteigt, jedoch nicht höher als der reelle Zeitwert. Nicht ersetzt werden entgangene Nutzung und entgangener Gewinn.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Die Ware und die an ihrer Stelle getretenen Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet und abgetreten werden.

IX. Lagerkosten

Falls die Ware auf Wunsch des Käufers nicht umgehend geliefert werden kann, wird sie bis zu 8 Tagen kostenlos gelagert. Danach werden Einlagerungsgebühren von 10 € je angefangener Woche berechnet.
Überschreiten die Einlagerungsgebühren den Warenwert bzw. den an die LAI bezahlten Betrag, so behält sich der Verkäufer vor, die Ware an Dritte zu verkaufen um die Lagerkosten geltend zu machen bzw. zu verrechnen.

X. Abschließende Klauseln
Abweichende Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Widerspruch gilt auch dann, wenn der Käufer hierfür eine besondere Form vorgeschrieben hat.

XI. Rechtswirksamkeit
Sofern einzelne der vorstehenden Bestimmungen durch Gesetz, Gerichtsbeschluss oder behördliche Anweisung außer Kraft gesetzt sind, gelten die restlichen Bestimmungen dennoch unverändert weiter. In diesem Falle ist die richtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem vorgesehenen Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheck und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der LAI e.V. in Losheim am See. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Losheim am See, Stand Januar 2018



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LAI e.V.
Bahnhofstr. 39
66679 Losheim am See
Tel. 06872/993267

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